Vor dem 27.09.2026 EmpCo-Audit
Wir prüfen Ihre Website systematisch gegen alle EmpCo-Verbote der EU-Richtlinie 2024/825 und liefern konkrete Reformulierungs-Vorschläge mit Rechtsquelle.
Drei Schritte vom Status quo zur revisionssicheren Compliance-Akte — inklusive Dokumentation für den Abmahnungs-Fall.
Automatisierter Scan aller relevanten Marketing-Aussagen gegen die 12 neuen Per-se-Verbote (Anhang I Nr. 2a, 4a, 4b, 4c, 10a, 23d-j) plus Art. 6 Abs. 2 Buchst. d UGP-RL — inkl. Score, Ampel und PDF-Report.
Für jede markierte Aussage zeigt der Report die rechtliche Grundlage und einen KI-Vorschlag für eine konforme Reformulierung. Belege können Sie direkt im Audit hinterlegen.
Sie erhalten eine versionierte Compliance-Akte (PDF + JSON-LD-Audit-Trail) — falls Abmahner oder Wettbewerbszentralen anfragen, können Sie die durchgeführte Prüfung lückenlos belegen.
Alle Zahlen wurden bewusst vorsichtig formuliert und sind mit der Originalquelle versehen — Redaktionen können die Statistiken mit Quelle weiterverwenden.
Die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel — kurz EmpCo (Empowering Consumers) — ändert die UGP-Richtlinie 2005/29/EG. Sie ist nach nationaler Umsetzung (Frist 27.03.2026) ab dem Anwendungs-Stichtag 27.09.2026 vollumfänglich anzuwenden und verbietet unter anderem unbelegte allgemeine Umweltaussagen, irreführende Nachhaltigkeitssiegel und künstliche Obsoleszenz-Behauptungen.
Anhang I der UGP-Richtlinie wurde durch EmpCo um 12 neue Per-se-Verbote (Nr. 2a, 4a, 4b, 4c, 10a, 23d-j) ergänzt — dazu kommt Art. 6 Abs. 2 Buchst. d UGP-RL. Erfasst werden u.a. pauschale Begriffe wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" ohne kontrollierbare Belege, unzulässige CO2-Kompensations-Claims, Eigen-Siegel ohne Drittprüfung sowie Behauptungen zur Haltbarkeit, die nicht der Realität entsprechen.
Verantwortlich ist regelmäßig das werbende Unternehmen selbst. Die Agentur kann sekundär mithaften, befreit die Geschäftsführung aber nicht. Praxis-Empfehlung: Compliance-Dokumentation (Quelle/Datum/Score) als Anlage zu Marketing-Freigaben — genau das liefert unser Audit-PDF.
Artikel 13 UGP-RL 2005/29/EG i.d.F. der Richtlinie (EU) 2019/2161 i.V.m. der CPC-VO (EU) 2017/2394 sieht „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen vor — bis 4 % des Jahresumsatzes im jeweiligen Mitgliedstaat. Zusätzlich greifen UWG-Abmahnungen durch Wettbewerber und Wettbewerbszentralen mit Unterlassungsansprüchen und Vertragsstrafen.
Der initiale Scan einer Website läuft typischerweise unter 60 Sekunden. Sie erhalten Score, Ampel und alle markierten Stellen mit Quelle. Die nachgelagerte Reformulierungs- und Beleg-Arbeit (mit unserer KI-Hilfe) liegt erfahrungsgemäß bei 2–4 Stunden für durchschnittliche Mittelstandsseiten.
Das Audit-PDF dokumentiert Prüfdatum, Versionierung und gefundene Treffer revisionssicher und ist als Bestandteil Ihrer Compliance-Akte konzipiert. Es ersetzt keine Einzelfall-Rechtsberatung — viele Kunden nutzen den Report jedoch als Grundlage für das Mandat bei ihrer Kanzlei.
Wir empfehlen eine quartalsweise Re-Scan-Routine sowie automatische Prüfung bei jedem größeren Content-Release. Sie können Re-Scans bei uns sowohl ad hoc als auch über Webhook anstoßen — die Compliance-Akte wird fortgeschrieben.
Ja, eine EN-Engine ist live. Die 12 neuen Per-se-Verbote in Anhang I sind richtlinienweit identisch; nur die nationalen Sanktions- und Verfahrensvorschriften unterscheiden sich. Der Report kennzeichnet pro Treffer das relevante Rechtsregime (DE-UWG, AT-UWG, FR-Code de la consommation, …).
Starten Sie den automatisierten Scan jetzt — Ergebnis in unter 60 Sekunden, kein Account erforderlich.
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